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RECHTLICHES

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Rambos Gym.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Mitgliedschaft im Rambos Gym und ergänzen den jeweiligen Mitgliedsvertrag sowie die Hausordnung. Individuelle Vereinbarungen im Mitgliedsvertrag haben Vorrang.

2. Mitgliedschaft und Nutzung

Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied zur Nutzung des Fitnessstudios und der freigegebenen Trainingsgeräte im vereinbarten Umfang.

Der Zutritt erfolgt über den persönlichen Zugangschip. Die Nutzung des Studios hat unter Beachtung der Hausordnung und der Anweisungen des Personals zu erfolgen.

3. Mitgliedsbeitrag und Anmeldegebühr

Der Mitgliedsbeitrag beträgt gemäß aktuellem Mitgliedsvertrag 29,90 EUR pro Monat.

Zusätzlich fällt bei Vertragsschluss eine einmalige Anmeldegebühr von 20,00 EUR an. Maßgeblich sind die im jeweiligen Mitgliedsvertrag ausdrücklich vereinbarten Preise.

4. Zahlung und Rücklastschriften

Die vereinbarten Beiträge werden entsprechend der erteilten Einzugsermächtigung bzw. dem SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

Kann eine fällige Zahlung aufgrund einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift nicht eingezogen werden, hat das Mitglied die dem Rambos Gym hierdurch tatsächlich entstandenen Rücklastschriftkosten zu ersetzen.

Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft entsprechend dem Mitgliedsvertrag auf unbestimmte Zeit.

Nach den ersten drei Monaten kann er von beiden Seiten mit der im Mitgliedsvertrag vereinbarten Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Persönlicher Zugangschip

Jedes Mitglied erhält von uns einen persönlichen Zugangs-Chip, der ihm gehört; bei Verlust wird für die Ausstellung eines neuen Chips eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben.

Der Zugangschip ist personalisiert und ausschließlich durch das jeweilige Mitglied zu verwenden.

Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Jedes Mitglied muss sich beim Betreten des Studios persönlich einchecken, auch wenn die Eingangstür bereits geöffnet ist.

7. Unberechtigter Zutritt und Vertragsstrafe

Das Mitglied darf seinen Zugangschip nicht an Dritte weitergeben und keine nicht zugangsberechtigten Personen in das Studio einlassen.

Für einen schuldhaften Verstoß gegen diese Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 EUR vereinbart.

Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen wegen desselben Verstoßes geltend gemachten Schadensersatz angerechnet.

Zusätzlich kann der Zugang außerhalb der Betreuungszeiten gesperrt werden.

8. Verlust des Zugangschips

Der Verlust des Zugangschips ist Rambos Gym unverzüglich mitzuteilen, damit der Chip gesperrt werden kann.

9. 24/7-Zugang und unbetreute Trainingszeiten

Soweit im Mitgliedsvertrag ein 24/7-Zugang vereinbart ist, kann das Studio auch außerhalb der Betreuungszeiten genutzt werden.

Während unbetreuter Zeiten ist kein Trainer bzw. Personal vor Ort und die Theke ist geschlossen.

Das Mitglied hat die besonderen Sicherheitsregeln und die Hausordnung einzuhalten.

10. Hausordnung und Getränke

Die jeweils geltende Hausordnung ist zu beachten. Insbesondere sind Geräte sorgfältig zu behandeln und nach der Nutzung aufzuräumen.

Im Trainingsbereich sind Getränke ausschließlich in verschließbaren Plastikflaschen gestattet. Glasflaschen, Gläser, Dosen und offene Trinkgefäße sind nicht erlaubt.

11. Videoüberwachung

Aus Sicherheitsgründen können ausgewählte Trainingsbereiche sowie der Eingangsbereich videoüberwacht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Einzelheiten, insbesondere zu Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen zur Videoüberwachung.

12. Identitätsprüfung

Zur eindeutigen Zuordnung des personalisierten Zugangschips kann bei Vertragsschluss ein Foto des Mitglieds hinterlegt werden.

Das Foto dient ausschließlich der Identitäts- und Zugangsprüfung.

Die hierzu erforderlichen Datenschutzinformationen werden dem Mitglied gesondert zur Verfügung gestellt.

13. Haftung

Rambos Gym haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Das Mitglied ist verpflichtet, Geräte bestimmungsgemäß zu verwenden und erkennbare Defekte unverzüglich zu melden.

14. Verhalten und Hausrecht

Das Mitglied hat sich gegenüber anderen Mitgliedern und dem Personal respektvoll zu verhalten.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Vertrag oder Hausordnung kann Rambos Gym im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten Maßnahmen ergreifen und vom Hausrecht Gebrauch machen.

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand

Stand: September 2026

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